Das Eigentum an einem Gegenstand, der zur Absicherung eines Kredites verwendet wird, geht an den Gläubiger über, solange das Darlehen besteht. Dieser Vorgang wird durch den Begriff der Sicherungsübereignung bezeichnet.
Im Gegensatz zur Hypothek findet bei der Grundschuld eine Eintragung im Grundbuch statt, welche nach Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch erlischt, sondern zur Absicherung weiterer Kredite verwendet werden kann. Die Hypothek ist, nach deutschem Recht, an den Kredit gebunden. Um mit ihr einen weiteren Kredit abzusichern ist eine Eintragung im Grundbuch notwendig und sie wird hierdurch zur Grundschuld.
Eine weitere Form des Sachkredites ist die Pfändung. Hierbei werden in der Regel bewegliche Vermögenswerte verpfändet. Der Kreditnehmer erhält hier vom Pfandleiher unmittelbar 30%-50% des geschätzten Wertes ausgezahlt. Der Kreditnehmer hat hier normalerweise eine Frist von 2-4 Monaten um den Gegenstand auszulösen. Diese Frist kann häufig durch Zahlungen von Zinsen verlängert werden. Wird der Sachkredit nicht fristgerecht zurückgezahlt, so verbleibt das Eigentum an dem übereignetem Gegenstand bei dem Kreditgeber und dieser erhält das Recht diesen zu veräußern. Dies geschieht im Rahmen einer Versteigerung oder in einem direkten Verkauf.