Kreditlexikon

Restschuldversicherung

Während der Rückzahlung eines Kredites kann es dazu kommen, dass der Gläubiger unverschuldet seine Anstellung verliert, verstirbt oder auf Grund anderer, unvorhergesehener Ereignisse sein Einkommen einbüßt. In diesem Fall kann eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung (auch Kredit-
Lebensversicherung oder Restkreditversicherung) greifen. Sie kann sowohl den Kreditnehmer als auch die Hinterbliebenen absichern.

Da hierbei auch ein Vorteil für den Kreditgeber entsteht, gibt es Banken, die eine Restschuldversicherung vorschreiben oder in einzelnen Fällen auch mitfinanzieren. In den meisten Fällen bleibt die Restschuldversicherung jedoch optional. Ist dies nicht der Fall, so müssen die entstehenden Kosten auch in den effektiven Jahreszins miteinberechnet werden.

Diese Versicherung lässt sich häufig auch individuell für die einzelnen Schadensfälle abschließen. So lassen sich zum Beispiel bei Personen ohne Familie die Kosten für die Absicherung der Hinterblieben einsparen. Allerdings ist bei einer Restschuldversicherung zur Arbeitsunfähigkeit zu beachten, dass diese in der Regel nicht bei Erkrankungen greift, die nachweisbar bereits vor dem Abschluss der Versicherung begonnen haben, sodass hier ein Restrisiko verbleibt.

Die Kosten einer Restschuldversicherung sind, wie bei allen anderen Versicherungen, abhängig von der Versicherungssumme. Man kann also die Kosten reduzieren, indem man nur einen Teil des Kredites absichert. Gerade die Absicherung gegen „unverschuldete Arbeitslosigkeit“ hat einen großen Einfluss auf die Versicherungskosten, wobei man sich besonders hier über die notwendigen Vorraussetzungen informieren sollte. So greift eine Restschuldversicherung beispielsweise nicht beim Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages oder wenn der Schuldner versäumt sich nach einer Kündigung rechtzeitig arbeitslos zu melden. Freiberufler müssen häufig negative Einnahmen über einen längeren Zeitraum nachweisen, bevor sie ihr Unternehmen aufgeben.