Kreditlexikon

Privatdarlehen

Ein Privatdarlehen bezeichnet einen Kredit der zwischen Privatpersonen vergeben wird. Dies lohnt sich speziell für Personen die schnelle finanzielle Unterstützung benötigen oder auf Grund mangelnder Bonität keinen Kredit mehr von einer Bank erhalten würden. Aus dieser Notlage heraus neigen viele Kreditnehmer allerdings zu vorschnellen Abschlüssen und es kommt nicht selten vor, dass diese Notlage von Trickbetrügern ausgenutzt wird. Daher ist gerade beim Abschluss von Privatdarlehen über Annoncen in der Zeitung oder im Internet besondere Vorsicht geboten. Denn häufig verlangen Anbieter zweifelhafter Kredite eine nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr, die einbehalten wird, nachdem der Antrag abgelehnt wurde.

Unkomplizierter ist hier das Privatdarlehen innerhalb der Familie oder von Freunden. Wobei auch hier ein Vertrag unterschrieben werden sollte, denn sonst entfällt dem Gläubiger die rechtliche Absicherung. Ferner ist zu beachten, dass bei einem Darlehen zwischen zwei Privatleuten der in Deutschland übliche Kreditnehmerschutz entfällt, sofern er nicht vertraglich fixiert wird. Der Vorteil eines Darlehens von privat zu privat liegt allerdings in einer schnelleren Abwicklung und den besser verhandelbareren Konditionen, da man sich direkt mit dem Kreditgeber absprechen kann.

Als Privatdarlehen werden ebenso Kredite von Banken bezeichnet, die an Privatpersonen gegeben werden. Die Nutzung muss hier in der Regel zu privaten Zwecken erfolgen. Die Konditionen können hier jedoch sehr stark variieren, sodass ein Vergleich mehrerer Angebote dringend erforderlich ist. Auch hier gibt es zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, die häufig prozentual von der Kreditsumme abhängen und oft nicht berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Restschuldversicherung vorgeschrieben werden.

Der Begriff „Privatdarlehen“ hat also keine einheitliche Definition, sondern bezeichnet sowohl einen Kredit zwischen zwei Privatpersonen, als auch einen Kredit einer Bank zu einer nicht-gewerblichen Nutzung.