Unkomplizierter ist hier das Privatdarlehen innerhalb der Familie oder von Freunden. Wobei auch hier ein Vertrag unterschrieben werden sollte, denn sonst entfällt dem Gläubiger die rechtliche Absicherung. Ferner ist zu beachten, dass bei einem Darlehen zwischen zwei Privatleuten der in Deutschland übliche Kreditnehmerschutz entfällt, sofern er nicht vertraglich fixiert wird. Der Vorteil eines Darlehens von privat zu privat liegt allerdings in einer schnelleren Abwicklung und den besser verhandelbareren Konditionen, da man sich direkt mit dem Kreditgeber absprechen kann.
Als Privatdarlehen werden ebenso Kredite von Banken bezeichnet, die an Privatpersonen gegeben werden. Die Nutzung muss hier in der Regel zu privaten Zwecken erfolgen. Die Konditionen können hier jedoch sehr stark variieren, sodass ein Vergleich mehrerer Angebote dringend erforderlich ist. Auch hier gibt es zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, die häufig prozentual von der Kreditsumme abhängen und oft nicht berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Restschuldversicherung vorgeschrieben werden.
Der Begriff „Privatdarlehen“ hat also keine einheitliche Definition, sondern bezeichnet sowohl einen Kredit zwischen zwei Privatpersonen, als auch einen Kredit einer Bank zu einer nicht-gewerblichen Nutzung.