Kreditlexikon

Haftungskredit

In der Fachsprache wird der Haftungskredit auch als Avalkredit bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine ganz spezielle Kreditart. In erster Linie geht es sich beim Haftungskredit nicht um einen Geldkredit im üblichen Sinne.

Das Kreditinstitut verpflichtet sich bei einem Haftungskredit dazu, die Forderungen eines seiner Kunden gegenüber dem Gläubiger bis zu einem gewissen Grad zu erfüllen, wenn der Kunde selbst dazu nicht in der Lage sein sollte.

Die Zinssätze bei einem Haftungskredit sind wesentlich niedriger als bei einem normalen Geldkredit. Der Kunde muss den Betrag, den die Bank für ihn an den Gläubiger bezahlt hat, dann an die jeweilige Bank zurückbezahlen, zuzüglich der anfallenden Zinsen.

Der Haftungskredit kann nur in sehr seltenen Fällen von Privatkunden in Anspruch genommen werden. Dies liegt vor allem daran, das Privatkunden die einen Haftungskredit benötigen, meist nicht über die nötigen Sicherheiten verfügen. Meist ist er deshalb Firmenkunden vorbehalten, die auf diese Art und weise Betriebsmittel finanzieren.

In der Regel werden auch beim Haftungskredit wie auch bei allen anderen Kreditformen gewissen Sicherheiten gefordert. Diese sind auch hier abhängig von der Höhe des Kredites, beziehungsweise der Höchstsumme, die die Bank bereit ist vorzustrecken. Auch die Abtretung des Betriebes kommt für Firmenkunden als Sicherheit für einen Haftungskredit in Frage.