Kreditlexikon

Grundschuldbestellung

Bei der sogenannten Grundschuldbestellung gibt der Eigentümer eines Grundstückes seine Einwilligung zu der Belastung seines Grundstückes oder Hauses mit einer Grundschuld.

Ein wichtiger Bestandteil der Grundschuldbestellung ist die der Antrag auf eine Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Dieser Eintrag wird beim Amtsgericht vorgenommen, genauer im Grundbuchamt. Die Bewilligung zu diesem Eintrag muss notariell beurkundet werden, die Einigung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger kann aber formfrei stattfinden.

Ebenso muss die Einwilligung des Schuldners in die Belastung seines Grundstückes notariell beurkundet werden. Eine Grundschuldbestellung muss vor jeder Belastung eines Grundstückes mit einer Grundschuld oder Hypothek vorgenommen werden, da es andernfalls nicht möglich ist, das Grundstück als Sicherheit für einen Kredit oder Ähnliches zu verwenden.

Eine Grundschuldbestellung ist nötig, da andernfalls dem Schuldner die Möglichkeit geboten wäre, sein Grundstück als Sicherheit für mehrere Kredite zu verwenden und somit das Grundstück als Sicherheit nicht mehr nützlich wäre, da die Belastung dann über dem Wert des Hauses läge.

Die Grundschuldbestellung findet meist im Rahmen eines Kreditantrages statt, falls geplant ist, ein Grundstück als Sicherheit zu verwenden. Aber auch andere Gründe für eine Grundschuldbestellung sind denkbar, beispielsweise wenn eine Schuld bereits besteht, die anderen Sicherheiten nicht mehr gegeben sind und das Grundstück daher als Sicherheit dringend benötigt wird.