Das heißt, er kann beispielsweise das Grundstück verkaufen und den Erlös zum Begleichen der Schuld benutzen oder einfach das Grundstück als sein Eigentum übernehmen, um die Schuld zu tilgen.
Es gibt verschiedene Grundpfandrechte. Zu ihnen gehört beispielsweise die Hypothek oder auch die Grundschuld. Aber auch die Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht.
Findet im Zuge einer Nichtrückzahlung eine Zwangsversteigerung statt, hat der Eigentümer des Grundstückes bei dieser zwar eine vorrangige Stellung, sollte er jedoch nicht in der Lage sein, auf sein Grundstück zu bieten oder wird überboten, ist er gezwungen, es zu veräußern und mit dem Erlös seine Schulden zu begleichen.
Die Hypothek wird heutzutage kaum noch verwendet, inzwischen wird als Sicherheit meist nur noch die Grundschuld eingetragen, die aber ähnliche Vorschriften beinhaltet, wie die Hypothek und dieser in vielen Hinsichten ähnlich ist. Jedoch sprechen die Vorteile der Grundschuld als abstrakte Swicherheit eindeutig für diese Art des Grundpfandrechts.
Ein Grundpfandrecht muss im Grundbuch vermerkt werden, so dass jederzeit ersichtlich ist, dass bereits einen Grundschuld oder Ähnliches besteht und es dem Eigentümer des Grundstückes nicht möglich ist, sein Grundstück für mehrere Kredite als Sicherheit zu verwenden.