Kreditlexikon

Grundbuch

Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem genau aufgeschrieben ist, welche Grundstücke wem gehören und wer an diesem Grundstück Rechte hat, oder ob es beispielsweise mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belastet ist.

Wenn man sich ein Haus kauft, wird man beim Grundbuchamt als neuer Besitzer eingetragen und erhält einen Auszug aus dem Grundbuch, aus dem der Besitz des Grundstückes ersichtlich ist.

Das Grundbuch macht es möglich, klar nachzuweisen, dass man Besitzer eines Grundstückes ist, so dass man die Möglichkeit hat, dieses Grundstück als Sicherheit für einen Kredit anzugeben oder Ähnliches. Wenn man das Grundstück wieder verkaufen möchte, muss eine entsprechende Änderung im Grundbuch vorgenommen werden, um dem neuen Besitzer die Recht an dem Grundstück zu übertragen.

Geführt wird das Grundbuch beim Amtsgericht, wo es auch jederzeit eigesehen werden kann. Das Grundbuch läuft unter dem sogenannten öffentlichen Recht. Alle Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an einem Grundstück sind genauestens darin dargelegt. Auch die genauen Grenzen des Grundstückes sind im Grundbuch vermerkt, so dass genau ersichtlich ist, von wo bis wo das betreffende Grundstück sich erstreckt und es zu keinerlei Missverständnissen mit den Nachbarn kommen kann.

Früher wurde das Grundbuch rein schriftlich geführt, inzwischen ist es meist elektronisch erfasst, das heißt, es handelt sich um ein Verzeichnis, das über den Computer geführt und geändert wird.