In der Regel ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehensnehmer nebst der Rückgabe des Nennbetrags einen Zins zu bezahlen hat. Ein Darlehen ist eine Möglichkeit, einen Kredit einzuräumen. Üblicherweise werden verschiedene Darlehensarten angeboten: endfälliges Darlehen (Fälligkeitsdarlehen), Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Laufzeitdarlehen, partiarisches Darlehen und auch das Bauspardarlehen.
Durch Stellung von Sicherheiten kann der potentielle Darlehensnehmer eine Kreditvergabe wahrscheinlicher machen. Diese Sicherheiten sichern das Darlehen zu Gunsten des Darlehensgeber ab. Als Kreditsicherheiten eignen sich: Sachen, Abtretung von Forderungen, Grundschulden und auch Bürgschaften.
Die Kosten eines Darlehens setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen: Zinsen, Verzugszinsen, Tilgungen, Gebühren (Darlehen, Girokonto,usw.), Versicherungskosten, Restschuld (bei vorzeitiger Tilgung).
In Deutschland ist das Darlehen rechtlich in den Paragrafen Gelddarlehen § 488 ff, das Sachdarlehen § 607 ff, und § 491 ff des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. In Österreich wird rechtlich das Darlehen durch Paragrafen §983 des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der fünfte Teil des Obligationen Rechtes, die Paragrafen §312 bis §318, regeln in der Schweiz die rechtliche Seiten eines Darlehens.