Kreditlexikon

Bonität

Bonität ist ein anderes Wort für die Zahlungsfähigkeit respektive die Kreditwürdigkeit einer Person. Unter Bonität versteht man die erwartete Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, die im Kreditvertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

Die Bonität bildet die Basis für die Gewährung eines Kredites durch eine dritte Person. Je besser es um die Bonität bestellt ist, umso leichter kommt eine Person zu einem Kredit. Die Kreditwürdigkeitsprüfung, beziehungsweise die Ermittlung der Bonität einer Person, erfolgt durch den Kreditgeber selber oder wird mit Hilfe von Rating Agenturen, Wirtschaftsauskunfteien, (Creditrefrom, intrum Justica, Betreibungsauszug etc.), Schufa und Detekteien durchgeführt.

Bei der Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit wird unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Berufliche und fachliche Qualifikationen und die Vergangenheit einer Person sind Faktoren, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist eine subjektive Beurteilung.

Die wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit beinhaltet die wirtschaftlichen Fähigkeiten einer Person, den Kredit zurück zu zahlen. Zur Feststellung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit, werden der Einkommensnachweis, die Bilanzen und eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung hinzugezogen.

Um die Bonität im Ausland aktiver Wirtschaftsbetriebe abzusichern, werden in Deutschland die Hermes Bürgschaft der Bundesregierung und in der Schweiz die Exportrisikogarantie genutzt.