Üblicherweise wird bei einem Autokredit eine Sicherungsübereignung vorgenommen. Das heisst, dass der Kreditnehmer, für den Fall, dass er den Kredit nicht mehr bedienen kann, das Auto dem Kreditgeber überlässt. Mittlerweile verzichten einige Kreditanbieter im Sinne einer standardisierten und effektiven Bearbeitung auf die Sicherungsübereignung des Autos.
Der Autokredit wird in gleich hohen Monatsraten zurückgezahlt. In den Monatsraten sind alle Kosten und Gebühren der Bank enthalten. Um sich gegen unverschuldete Schadereignisse (Unfall, Arbeitslosigkeit etc.) zu versichern, kann der Kreditnehmerbei jedem seriösem Kredit eine Restschuldversicherung abschliessen.
Ein Autokredit wird wie alle anderen Ratenkredite bei der Schufa eingetragen. 6 Monate nach der Auszahlung kann der Darlehensnehmer mit einer Frist von 3 Monaten den Autokredit kündigen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Bank den Autokredit kündigen kann: Zweimal muss die Bank gemahnt haben, der Schuldner muss mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand sein und der Schuldner muss mit mindestens 10% des gesamten Kredits im Rückstand sein.
In Deutschland regelt der Paragraf § 488 BGB die Vergabe von Autokrediten. Rechtlich gesehen gelten in Deutschland Autokredite als Verbraucherdarlehen. Autokredite werden in der Schweiz durch das Obligationenrecht und in Österreich durch die Paragrafen § 859-1341, §§ 859-937 und §§ 1342-1450 des AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.