Der Kreditgeber stellt den Kredit aus den eigenen Mitteln bereit. Üblicherweise setzen Banken neben dem Eigenkapital Einlagen der Kundschaft ein. Geschäftsbanken, meist als Universalbank betrieben, sind die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Krediten vergeben.
Zur Refinanzierung oder Verteilung des Kreditrisikos können mehrere Kreditgeber ein Konsortium bilden und den Konsortialkredit gemeinschaftlich vergeben. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Ausserdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
Der Anschaffungskredit wird in gleich hohen Monatsraten zurückgezahlt. In den Monatsraten sind alle Kosten und Gebühren der Bank enthalten. Anschaffungskredite werden in der Schweiz durch das Obligationenrecht und in Österreich durch die Paragrafen § 859-1341, §§ 859-937 und §§ 1342-1450 des AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. In Deutschland regelt der Paragraph § 488 BGB die Vergabe von Anschaffungskrediten. Rechtlich gesehen gelten in Deutschland Anschaffungskredite als Verbraucherdarlehen.
In der Schweiz wurde zum Schutz des Kreditnehmer im Konsumkreditgesetz (1. Januar 2003) für bestimmte Kreditarten ein Höchstzins von 15 % p.a. festgelegt und ein Widerrufsrecht gesetzlich verankert. In Deutschland wurde der Kreditnehmer mit einer Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses für Konsumentenkredite geschützt. Der Anschaffungskredit wird wie alle anderen Ratenkredite bei der Schufa eingetragen.