Wenn man als potentieller Kreditnehmer nach dem Kreditantrag, der Bonitätsprüfung und der Sicherheitenüberprüfung eine positive Antwort von dem jeweiligen Kreditinstitut erhalten hat, ist der nächste Schritt üblicherweise die Unterzeichnung des Kreditvertrages.
Bei einem Online Kredit erhalten Sie den Kreditvertrag zur Unterschirft per Post und müssen dazu noch eventuelle Nachweise über Sicherheiten und natürlich auch Gehaltseingänge mitschicken.
Im Kreditvertrag sind vor allem folgende Punkte fest verankert:
1. Die Vertragsparteien
Es ist ganz klar festegelegt, zwischen welchen beiden Parteien der Kreditvertrag geschlossen wird. Hier erscheint der komplette Firmenname des kreditgebenden Institutes mit Sitz und natürlich selbige Angaben des Kreditnehmers.
2. Die Kreditart
Unter diese Rubrik fallen alle Angaben, die über die Art des Kredites gemacht werden können wie zum Beispiel, ob es sich um einen zweckgebundenen Kreditvertrag handelt oder um einen verwendungsfreien.
3. Die Kreditsumme
Hier wird die nominelle Summe angegeben, über die der Kredit angelegt ist. Es kann jedoch sein, dass die Kreditsumme nicht genau mit dem Auszahlungsbetrag übereinstimmt, wenn zum Beispiel ein Disagio vereinbart wurde.
4. Der Zinssatz
Mittlerweile wird hier so gut wie immer der effektive Jahreszins angegeben, der alle Kosten berücksichtigt. Natürlich findet man auch noch die Angabe des Nominalzinssatzes.
5. Rückzahlungsmodalitäten
In diesem Bereich ist die Rückzahlung verankert. Es wird zum Beispiel festgelegt, ob ein Kredit in gleichbleibenden Raten (Annuitäten) oder erst am Ende der Laufzeit getilgt werden muss.
6. Die Kreditsicherheiten
Ist der Online Kredit mit irgendeiner Sicherheit ausgestattet, wird diese hier genauestens aufgeführt. In fast jedem Kreditvertrag ist hier eine Lohn- und Gehaltsabtretung im Falle ausbleibender Rückzahlung verankert.
7. Die Kündigungsrechte
Hier ist unter anderem geregelt, aus welchen Gründen eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages erfolgen kann. Beispiele sind hier die fehlende Rückzahlung des Kreditnehmers oder Pflichtverletzungen des Kreditgebers.
8. AGB-Klausel
Die AGB- Klausel ist in jedem Kreditvertrag verankert. Als Kreditnehmer erklärt man sich mit der Unterschrift damit einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers Bestandteil des Vertrags werden. Diese stehen oft auf der Rückseite oder werden auf einem Extrablatt mitgeschickt.
Sollte auch dieser Schritt zusammen mit sämtlichen Nachweisen über Sicherheiten geschafft worden sein, steht einer Kreditauszahlung eigentlich nichts mehr im Wege.