Die Auszahlung des Netto-Kreditbetrages, also der gewünschten Auszahlungssumme kann der Kreditnehmer meist auf ein Datum seiner Wahl festlegen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall auf ein Girokonto, idealerweise auf das, von dem aus auch die monatlichen Raten beglichen werden. Sie kann aber auch per Barscheck stattfinden, besonders Anbieter eines Online Kredit haben diese Variante häufig in ihren Auswahlmöglichkeiten.
Bei einem Online Kredit erhalten Sie den Kreditvertrag zur Unterschirft per Post und müssen dazu noch eventuelle Nachweise über Sicherheiten und natürlich auch Gehaltseingänge mitschicken.
Bevor die Kreditauszahlung stattfinden kann, müssen jedoch alle anderen Schritte bereits absolviert und der Kreditvertrag unterschrieben worden sein. Das ist nicht nur bei Kreditauszahlungen der normalen Kreditinstitute so, sondern auch bei Online Krediten. Nach dem Antrag und verschiedenen Prüfungen erhält man entweder eine Absage oder die Zusage. Hat man eine Zusage erhalten, kann der Kreditvertrag abgeschlossen werden und die Sicherheiten werden gestellt. Sind all diese Punkte erledigt, kommt eine Kreditauszahlung zustande.
Oft ist der Termin der Kreditauszahlung frei wählbar
Man bespricht dann mit dem zuständigen Kreditinstitut den Auszahlungstermin und an diesem erhält man das Geld per Überweisung auf sein Girokonto. Handelt es sich um den Anbieter eines Online-Kredits, kann man meist auch schon vorab im Kreditantrag einen Wunschtermin angeben. Dieser kann allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch alle anderen nötigen Schritte stattgefunden haben.
Zudem kann vor der Kreditauszahlung, auch bei einem Online Kredit, ein Disagio vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um einen Abschlag vom Nennwert. Das Disagio ist also nichts anderes als eine Vorauszahlung der Zinsen. Grund für die Vereinbarung eines Disagios ist zum Beispiel ein niedriger Zinssatz für den Kreditnehmer, denn so kann die monatliche Rate für die Rückzahlung geringer gehalten werden. Wird der Kredit vorzeitig zurückbezahlt, so wird das Disagio erstattet oder bei der Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend berücksichtigt.